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   BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85   

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BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85 (https://dejure.org/1985,10595)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1985 - 4 StR 441/85 (https://dejure.org/1985,10595)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1985 - 4 StR 441/85 (https://dejure.org/1985,10595)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme besonderer Gründe, welche die Aussetzung der Vollstreckung rechtfertigen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84

    Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur

    Auszug aus BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85
    Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt und kommt nicht etwa allein bei Taten in Betracht, die in einer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84

    Bestimmung der Anforderungen an ein Vorliegen besonderer Umstände hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85
    Es bedarf vielmehr einer Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH, Beschluß vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

    Notwendig ist insoweit eine Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 19, 370, 371; BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Beschluß vom 20. August 1985 - 4 StR 441/85).
  • BGH, 04.04.1986 - 2 StR 136/86

    Rechtmäßige Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung ohne Darlegung in den

    Notwendig ist insoweit eine Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 19, 370, 371 [BGH 22.07.1964 - 2 StR 247/64]; BGH NStZ 1984, 360; BGH Beschl. v. 20. August 1985 - 4 StR 441/85 -).
  • BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86

    Begriff der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Notwendig ist vielmehr eine Gesamtwertung (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Beschluß vom 20. August 1985 - 4 StR 441/85).
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