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BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Annahme besonderer Gründe, welche die Aussetzung der Vollstreckung rechtfertigen
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur …
Auszug aus BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85
Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt und kommt nicht etwa allein bei Taten in Betracht, die in einer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw.). - BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84
Bestimmung der Anforderungen an ein Vorliegen besonderer Umstände hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85
Es bedarf vielmehr einer Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH, Beschluß vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
- BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85
Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung …
Notwendig ist insoweit eine Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 19, 370, 371; BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Beschluß vom 20. August 1985 - 4 StR 441/85). - BGH, 04.04.1986 - 2 StR 136/86
Rechtmäßige Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung ohne Darlegung in den …
Notwendig ist insoweit eine Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 19, 370, 371 [BGH 22.07.1964 - 2 StR 247/64]; BGH NStZ 1984, 360; BGH Beschl. v. 20. August 1985 - 4 StR 441/85 -). - BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86
Begriff der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
Notwendig ist vielmehr eine Gesamtwertung (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Beschluß vom 20. August 1985 - 4 StR 441/85).